Loading...

Private orthopädische Behandlung,
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

Gesundheitspraxis
Dr. Kerstin Merten

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Alle unseren Privatärztlichen Behandlungsverfahren können Sie als Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung für sich in Anspruch nehmen.
Diese können unsere umfangreichen Kassenleistungen sinnvoll ergänzen, stellen Alternativen dar und dienen oft der Erhaltung einer ausgewogenen Gesundheit.

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§§1, 12 SGB V). Der Inhalt der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnungsfähigen Leistungen ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abschließend beschrieben.

Die GKV-Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können die Versicherten nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§12 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Privatärztlich abrechnungsfähig sind Leistungen, die der Arzt erbringt und die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL). IGeL gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen, werden vom Patienten gewünscht (nachgefragt) und sollen ärztlich empfehlenswert, zumindest aber ärztlich vertretbar sein. Vor der Erbringung einer solchen ärztlichen Leistung hat der Arzt den Patienten hierzu zu beraten und darüber aufzuklären, dass die Bezahlung durch die Krankenkasse nicht übernommen wird. Der Patient muss danach der privatärztlichen Leistungserbringung zustimmen und eine entsprechende Vereinbarung zur Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen unterzeichnen.

Private orthopädische Behandlung

Nach langjähriger Tätigkeit als niedergelassene Orthopädin in den verschiedenen MVZ´s habe ich mich mit der Niederlassung für die Allgemeinmedizin entschieden. Das bedeutet für meine teils langjährigen orthopädischen Patienten, die von mir nicht hausärztlich weiterbetreut werden, dass ich sie nicht mehr behandeln kann, da ich dafür keine Zulassung mehr habe (nach Rückfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen).

Patienten, die nicht zu unseren Hausarztpatienten gehören und alle Privatpatienten können sich nach Terminabsprache aber selbstverständlich privatärztlich orthopädisch vorstellen.

Das Spektrum umfasst die gesamte konservative Orthopädie, hier fließen 8 Jahre ambulant-orthopädische Erfahrung in meine neue Praxis ein.

Neben der klinisch-funktionellen Untersuchung und Beratung kommt hier die Manualtherapie zur Anwendung. Ich kann mit Ihnen Untersuchungsbefunde wie MRT, CT, Szintigrafie und ähnliche Untersuchungen auswerten und mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen.

Für akute und chronische Erkrankungen stehen in unserer Praxis folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Manualtherapie
  • Akupunktur (DÄGfA)
  • Medikamentöse Schmerztherapie
  • Alternative Behandlungsverfahren (wie Blutegeltherapie bei Arthrosen und rheumatischen Beschwerden)
  • Gerätegestütze Behandlungen (Laser und Stoßwelle)
  • Infusionsbehandlungen
  • Gelenkinjektionen
  • Wirbelsäulennahe Infiltrationen, Neuraltherapie

Die Abrechnung aller Untersuchungen und Behandlungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Kassenrezepte für Nicht-Hausarztpatienten und Nicht-Privatpatienten unserer Praxis sind NICHT möglich (wie Schmerzmittel oder Physiotherapierezepte), ebenso können keine Kassen-Überweisungen für Großgeräteuntersuchungen erfolgen. Hier erfolgt jedoch eine Mitteilung an den Hausarzt mit Bitte um Einleitung weiterführender Untersuchungen.

Die Manuelle Medizin ist zusammen mit der Chirotherapie (von altgriechisch χείρ cheir ‚Hand‘) eine medizinische Schule, die zur Heilbehandlung angewendet wird, wenn Funktionsstörungen des Bewegungsapparates Beschwerden verursachen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Manuelle_Medizin

Akupunktur, gerätegestützte Behandlungen: siehe Erläuterungen unter den Abschnitten meiner Internetseite.

Medikamentöse Schmerztherapie:Schmerzen haben oft vielfältige Ursachen. Diese aufzudecken ist ein wichtiger Teil der Behandlung. Eine Möglichkeit der Behandlung sind dann die Anwendung von Medikamenten. Diese müssen auf jeden Patienten abgestimmt und in der Dosierung angepasst werden. Auch hier liegen viele Jahre der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Schmerztherapie vor.

Schmerzmittel kann man als Tabletten, Kapseln, Tropfen oder ähnlichem einnehmen – schlucken. Die Wirkung tritt dann über die Aufnahme im Magen-Darm-Trakt ein, meist deutlich zeitverzögert.

Wesentlich schneller erfolgt ein Wirkeintritt, wenn man die Medikamente unter aller Vorsicht in die Venen spritzt (infundiert – Infusionsbehandlung), wobei dafür nicht alle Medikamente geeignet sind.

Man kann Medikamente aber auch an den Ort der Schmerzursache bringen – in die Gelenke(Gelenkinjektionen), in die unmittelbare Nähe von schmerzleitenden Nervenbahnen(Neuraltherapie) oder nah an die Nervenaustrittspunkte der Wirbelsäule (wirbelsäulennahe Injektionen). Oder man spritzt sie im Bereich der Schmerzen unter die Haut, so dass eine kleine Blase/ Quaddel entsteht.

Welches Medikament, wann, wie und in welcher Dosierung eingesetzt wird, ist eine ganz individuelle, auf Ihre Erkrankung abgestimmte Entscheidung und immer auf Ihrer Zustimmung basierend.

Alternative Behandlungsmethoden – wir bitten um etwas Geduld! Hier schreiben wir gerade an einer neuen Seite für Sie, wo wir Ihnen unser Angebot ausführlich darstellen.