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Gesundheitspraxis Dr. Kerstin Merten

Gerätegestützte Behandlungsverfahren

Stoßwellenbehandlung

Für Erkrankungen des Bewegungssystems wie Muskelverhärtungen, Triggerpunkte, Sehnenansatzreizungen an Ellenbogen, Schulter oder Ferse (Fersensporne), Sehnenentzündungen wie Achillodynie haben wir eine radiale Stoßwelle für unsere Patienten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit diesem Jahr bei der Entzündung der Fußsohlensehne (Plantarfasziitis) 3 Behandlungen pro Fuß und bestimmten Voraussetzungen.

Die gerätegestützte Behandlung ist in aller Regel nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen und nicht immer erstattungsfähig bei den Privatpatienten.

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Laserakupunkturstift

Besonders für Kinder wird mit dieser schmerzfreien Methode die Bandbreite der Akupunktur zugänglich. Aber auch für Patienten mit Nadelangst ergibt sich hier eine Alternative.

Die gerätegestützte Behandlung ist in aller Regel nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen und nicht immer erstattungsfähig bei den Privatpatienten.

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Laserbehandlung

Mit dem „Opton pro“ steht uns für unsere Patienten ein Hochleistungsgerät zur Verfügung, mit welchem wir bei vielen Erkrankungen die Heilung positiv beeinflussen können. Zu den Indikationen gehören:

  • Reizzustände
  • Wunden akut und chronisch, auch nach Operationen zur Verbesserung der Heilung
  • Narbenbehandlungen
  • Gelenkreizungen, Arthrosebeschwerden
  • Muskelverhärtungen, Triggerpunkte, Verspannungen, Blockaden
  • Warzen an allen Körperstellen
  • Schleimhautreizungen, Aphten

Die gerätegestützte Behandlung ist in aller Regel nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen und nicht immer erstattungsfähig bei den Privatpatienten.

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