Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Alle unseren Privatärztlichen Behandlungsverfahren können Sie als Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung für sich in Anspruch nehmen.
Diese können unsere umfangreichen Kassenleistungen sinnvoll ergänzen, stellen Alternativen dar und dienen oft der Erhaltung einer ausgewogenen Gesundheit.
Erläuterungen IGeL-Leistungen
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§§1, 12 SGB V). Der Inhalt der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnungsfähigen Leistungen ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abschließend beschrieben.
Die GKV-Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können die Versicherten nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§12 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
Privatärztlich abrechnungsfähig sind Leistungen, die der Arzt erbringt und die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL). IGeL gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen, werden vom Patienten gewünscht (nachgefragt) und sollen ärztlich empfehlenswert, zumindest aber ärztlich vertretbar sein. Vor der Erbringung einer solchen ärztlichen Leistung hat der Arzt den Patienten hierzu zu beraten und darüber aufzuklären, dass die Bezahlung durch die Krankenkasse nicht übernommen wird. Der Patient muss danach der privatärztlichen Leistungserbringung zustimmen und eine entsprechende Vereinbarung zur Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen unterzeichnen.
Private orthopädische Behandlung
Nach langjähriger Tätigkeit als niedergelassene Orthopädin in den verschiedenen MVZ´s habe ich mich mit der Niederlassung für die Allgemeinmedizin entschieden. Das bedeutet für meine teils langjährigen orthopädischen Patienten, die von mir nicht hausärztlich weiterbetreut werden, dass ich sie nicht mehr behandeln kann, da ich dafür keine Zulassung mehr habe (nach Rückfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen).
Patienten, die nicht zu unseren Hausarztpatienten gehören und alle Privatpatienten können sich nach Terminabsprache aber selbstverständlich privatärztlich orthopädisch vorstellen.
Das Spektrum umfasst die gesamte konservative Orthopädie, hier fließen 8 Jahre ambulant-orthopädische Erfahrung in meine neue Praxis ein.
Neben der klinisch-funktionellen Untersuchung und Beratung kommt hier die Manualtherapie zur Anwendung. Ich kann mit Ihnen Untersuchungsbefunde wie MRT, CT, Szintigrafie und ähnliche Untersuchungen auswerten und mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen.
Für akute und chronische Erkrankungen stehen in unserer Praxis folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Manualtherapie
- Akupunktur (DÄGfA)
- Medikamentöse Schmerztherapie
- Alternative Behandlungsverfahren (wie Blutegeltherapie bei Arthrosen und rheumatischen Beschwerden)
- Gerätegestütze Behandlungen (Laser und Stoßwelle)
- Infusionsbehandlungen
- Gelenkinjektionen
- Wirbelsäulennahe Infiltrationen, Neuraltherapie
Die Abrechnung aller Untersuchungen und Behandlungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Kassenrezepte für Nicht-Hausarztpatienten und Nicht-Privatpatienten unserer Praxis sind NICHT möglich (wie Schmerzmittel oder Physiotherapierezepte), ebenso können keine Kassen-Überweisungen für Großgeräteuntersuchungen erfolgen. Hier erfolgt jedoch eine Mitteilung an den Hausarzt mit Bitte um Einleitung weiterführender Untersuchungen.
Erläuterungen zu den Behandlungsmöglichkeiten
Die Manuelle Medizin ist zusammen mit der Chirotherapie (von altgriechisch χείρ cheir ‚Hand‘) eine medizinische Schule, die zur Heilbehandlung angewendet wird, wenn Funktionsstörungen des Bewegungsapparates Beschwerden verursachen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Manuelle_Medizin
Akupunktur, gerätegestützte Behandlungen: siehe Erläuterungen unter den Abschnitten meiner Internetseite.
Medikamentöse Schmerztherapie:Schmerzen haben oft vielfältige Ursachen. Diese aufzudecken ist ein wichtiger Teil der Behandlung. Eine Möglichkeit der Behandlung sind dann die Anwendung von Medikamenten. Diese müssen auf jeden Patienten abgestimmt und in der Dosierung angepasst werden. Auch hier liegen viele Jahre der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Schmerztherapie vor.
Schmerzmittel kann man als Tabletten, Kapseln, Tropfen oder ähnlichem einnehmen – schlucken. Die Wirkung tritt dann über die Aufnahme im Magen-Darm-Trakt ein, meist deutlich zeitverzögert.
Wesentlich schneller erfolgt ein Wirkeintritt, wenn man die Medikamente unter aller Vorsicht in die Venen spritzt (infundiert – Infusionsbehandlung), wobei dafür nicht alle Medikamente geeignet sind.
Man kann Medikamente aber auch an den Ort der Schmerzursache bringen – in die Gelenke(Gelenkinjektionen), in die unmittelbare Nähe von schmerzleitenden Nervenbahnen(Neuraltherapie) oder nah an die Nervenaustrittspunkte der Wirbelsäule (wirbelsäulennahe Injektionen). Oder man spritzt sie im Bereich der Schmerzen unter die Haut, so dass eine kleine Blase/ Quaddel entsteht.
Welches Medikament, wann, wie und in welcher Dosierung eingesetzt wird, ist eine ganz individuelle, auf Ihre Erkrankung abgestimmte Entscheidung und immer auf Ihrer Zustimmung basierend.
Stoßwellenbehandlung
Für Erkrankungen des Bewegungssystems wie Muskelverhärtungen, Triggerpunkte, Sehnenansatzreizungen an Ellenbogen, Schulter oder Ferse (Fersensporne), Sehnenentzündungen wie Achillodynie haben wir eine radiale Stoßwelle für unsere Patienten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit diesem Jahr bei der Entzündung der Fußsohlensehne (Plantarfasziitis) 3 Behandlungen pro Fuß und bestimmten Voraussetzungen.
Die gerätegestützte Behandlung ist in aller Regel nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen und nicht immer erstattungsfähig bei den Privatpatienten.
Was sind DolorClast® Radiale Stoßwellen?
1997 patentierte EMS das erste radiale Stoßwellengerät, den Swiss DolorClast®, der auf dem ballistischen Prinzip basiert.
Druckluft, die an das Handstück geschickt wird, beschleunigt ein Projektil, das mit hoher Geschwindigkeit (bis zu 90 km/h) auf einen feststehenden Applikator trifft. Die aus dieser Bewegung resultierende kinetische Energie wird in eine Stoßwelle umgewandelt, die radial auf das Zielgewebe (Muskeln, Sehnen, Sehnenansätze) übertragen wird.
Die Abgabe der Stoßwellen erfolgt in kurzer Zeit, in der Regel dauert sie nur wenige Minuten. Die Behandlung umfasst in der Regel insgesamt drei bis sechs Sitzungen, die in einem Rhythmus von ein bis zwei Sitzungen pro Woche mit einem Intervall von mindestens 72 Stunden dazwischen geplant werden.
Weitere Erläuterungen zu Stoßwellentherapie siehe hier.












Laserbehandlung
Mit dem „Opton pro“ steht uns für unsere Patienten ein Hochleistungsgerät zur Verfügung, mit welchem wir bei vielen Erkrankungen die Heilung positiv beeinflussen können. Zu den Indikationen gehören:
- Reizzustände
- Wunden akut und chronisch, auch nach Operationen zur Verbesserung der Heilung
- Narbenbehandlungen
- Gelenkreizungen, Arthrosebeschwerden
- Muskelverhärtungen, Triggerpunkte, Verspannungen, Blockaden
- Warzen an allen Körperstellen
- Schleimhautreizungen, Aphten
Die gerätegestützte Behandlung ist in aller Regel nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen und nicht immer erstattungsfähig bei den Privatpatienten.
Wirkungsweisen
Biostimulation
Ein Teil der Laserenergie wird daneben in chemische Reaktionsenergie umgewandelt, wodurch Moleküle direkt durch Übertragung von Elektronen und indirekt durch Bildung von Sauerstoff-Radikalen angeregt werden. Hier sind in erster Linie gefärbte Moleküle der Atmungskette zu nennen, wie Flavoproteine und Cytochrome. Daraus resultiert eine Steigerung der Aktivität des Energiestoffwechsels, was als „Biostimulation“ bezeichnet wird. Die Anregung des Energiestoffwechsels in der Atmungskette der Zelle äußert sich auch in einer schnelleren Abheilung von Gewebeläsionen. Dies geschieht unabhängig von den thermischen Wirkungen des Laserlichtes.
Thermische Wirkung
Die therapeutische Wirkung des Opton-Lasers beruht entscheidend auf der thermischen Komponente der Energieübertragung und den thermischen Eigenschaften des Gewebes, die von der Wärmeleitfähigkeit und dem Temperaturleitwert des jeweiligen Gewebes abhängen. In der physikalischen Medizin werden therapeutische Wärmewirkungen im Temperaturbereich bis ca. 43 °C angestrebt.
Analgetische Effekte
Laserlicht wird in der Haut gestreut und absorbiert und somit größtenteils in Wärme umgewandelt. Ein schwacher thermischer Reiz auf die Nozizeptoren der Haut löst die bekannten segmentalen Schmerzhemmreflexe über das erste und zweite Neuron aus, wie sie mit der Gate-Control Theorie beschrieben werden. Starke thermische Reize aktivieren das endorphinerge neurale und humorale Schmerzhemmsystem. Beide Mechanismen eignen sich zur Therapie von Schmerzen des muskuloskelettalen Systems.
Reflektorische Effekte
Mit Laserlicht aktivierte segmentale Reflexe lösen neben der Schmerzhemmung auch eine muskuläre Entspannung aus. Hierzu sind starke thermische Reize erforderlich.
Regenerative Effekte
Die beschriebene Beschleunigung von Heilungsprozessen wirkt sich vor allem in einer Aktivierung der Fibroblasten aus. Hervorzuheben ist die nicht thermische Natur der Aktivierung, es sind daher nur geringe Energiemengen des Laserlichtes erforderlich. Die Abschwächung des Laserlichtes im Gewebe bestimmt je nach Lokalisation der Läsion die erforderliche Laserleistung, sodass im Falle tiefer gelegener Strukturen, wie Sehnen oder Gelenkkapseln, hohe Oberflächendosen erforderlich werden können.
Laserakupunktur
Hier wird die Lichtenergie auf die Akupunkturpunkte übertragen, es erfolgt eine Aktivierung analog zur Nadeltechnik.
Weitere Informationen
Weitere Erläuterungen finden Sie hier, außerdem sind hier noch Weiterführende Informationen zu finden.




