Privatärztlich

Private Leistungen

Individuelle Gesundheits­leistungen (IGeL).

Was die gesetzliche Versorgung umfasst

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§§1, 12 SGB V). Der Inhalt der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnungsfähigen Leistungen ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abschließend beschrieben.

Die GKV-Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können die Versicherten nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§12 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Wann eine private Leistung Sinn ergibt

Privatärztlich abrechnungsfähig sind Leistungen, die der Arzt erbringt und die nicht Bestandteil der vertrags­ärztlichen Versorgung sind (Individuelle Gesundheits­leistungen, IGeL). IGeL gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen, werden vom Patienten gewünscht und sollen ärztlich empfehlenswert, zumindest aber ärztlich vertretbar sein.

Vor der Erbringung einer solchen ärztlichen Leistung wird der Patient hierzu beraten und darüber aufgeklärt, dass die Bezahlung durch die Krankenkasse nicht übernommen wird — Sie entscheiden in Ruhe und ohne Druck.

Unsere privaten Leistungen.

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Warum Patient:innen uns vertrauen.

01

Persönliche Betreuung

Wir nehmen uns Zeit. Anamnese, Untersuchung und Therapie­plan entstehen im persönlichen Gespräch — nicht im Akkord.

02

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Chirurgie, Orthopädie, Allgemein- und Notfall­medizin. Dr. Merten bringt drei Jahrzehnte ärztliche Praxis ein — auf Augenhöhe.

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Schulmedizin trifft Naturheil­verfahren: Akupunktur, Ozon, ortho­molekulare Medizin und moderne Diagnostik greifen ineinander.

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Wir beraten Sie persönlich — telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort in unserer Praxis in Chemnitz.